Das Collège & Lycée Saint-Charles hat für seine Schüler eine Unfallzusatzversicherung abgeschlossen. Ein Unfall muss stets doppelt angezeigt werden:
- Von den Eltern bei der eigenen Versicherung für das Kind;
- von Ihrem Kind beim Sekretariat.
Die Unfallzusatzversicherung der Schule deckt jene Kosten ab, die von der Unfallversicherung Ihres Kindes nicht übernommen werden:
Ärztliche Atteste
Ärztliche Atteste müssen dem Klassenlehrer bzw. bei Freistellung von körperlicher Aktivität dem Sportlehrer übergeben werden; dieser leitet die ärztlichen Atteste daraufhin an das Sekretariat weiter.