Collège et Lycée Saint-Charles
Collège Saint-Charles
Collège Saint-Charles

Unfälle

Das Collège & Lycée Saint-Charles hat für seine Schüler eine Unfallzusatzversicherung abgeschlossen. Ein Unfall muss stets doppelt angezeigt werden:

  • Von den Eltern bei der eigenen Versicherung für das Kind;
  • von Ihrem Kind beim Sekretariat.

Die Unfallzusatzversicherung der Schule deckt jene Kosten ab, die von der Unfallversicherung Ihres Kindes nicht übernommen werden:

Ärztliche Atteste

Ärztliche Atteste müssen dem Klassenlehrer bzw. bei Freistellung von körperlicher Aktivität dem Sportlehrer übergeben werden; dieser leitet die ärztlichen Atteste daraufhin an das Sekretariat weiter.

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